Übernahme von Verantwortung im Sinne der Anlegerinteressen
Nicht immer informierten Geschäftsführung oder Treuhandgesellschaft die Zeichner von Schiffsfonds in einer allumfassenden objektiven Art. Teilweise hätten Anleger darauf reagiert und der Sanierung nicht zugestimmt. Oftmals werde aber im Vertrauen darauf, dass Fondsgeschäftsführung und Treuhand “schon das Richtige tun” ohne genaue Prüfung zugestimmt, erkläre Jan-Henning Ahrens, von der Kanzlei KWAG – Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht. Anleger der bedrohten Fonds würden zu Nachschüssen oder Rückzahlungen erhaltener Auszahlungen aufgefordert, berichtete hamburg.businesson.de am 09.11.2009:
Treuhänder würden zukünftig allerhöchste Anstrengung unternehmen müssen, die Anleger vor (weiterlesen…)

