Grundsatzentscheidung des Bundesfinanzhofs zum neuen Datenzugriffsrecht
Der Bundesfinanzhof habe eine Grundsatzentscheidung zum neuen Datenzugriffsrecht der Finanzverwaltung getroffen. Deren wichtigste Aussage sei, dass selbst die Steuerbehörden nicht wahllos im Datenbestand von Unternehmen herumschnüffeln dürften, so FOCUS MONEY ONLINE am 23.09.2009:
Eine Vorschrift der Abgabenordnung sei Auslöser des Verfahrens gewesen – diese gewähre den Außenprüfungsdiensten der Steuerverwaltung (weiterlesen…)

