Die Bundesrepublik als Rechtsstaat darf dem Täter keine Daten abkaufen
Obwohl Deutschland ein Rechtsstaat sei, drohe dieser jetzt vor lauter Gier nach Steuergeldern zum Straftäter zu werden. Diese Steuern ständen ihm selbstverständlich zu und müssten auch beigetrieben werden, aber eben mit den Mitteln des Rechts, nicht des Unrechts! Denn so zu verfahren, wie das die Bundesregierung jetzt offensichtlich wolle, sei – vorausgesetzt, sie kaufe vom Datendieb – nicht nur strafbares Unrecht, sondern riskiere auch Verwertungsverbote, schrieb Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Lipps in seinem Jagdrechtsblog (weiterlesen…)

