Bundesverfassungsgericht stützt Entscheidung auf Folgenabschätzung der Bundesregierung
Das Bundesverfassungsgericht habe den Weg für den Euro-„Schutzschirm“ freigemacht, meldete die sueddeutsche.de am 10.06.2010:
Der Zweite Senat habe den Antrag des CSU-Bundestagsabgeordneten Peter Gauweilerauf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt. Der Senat habe sich bei seiner Folgenabwägung im Wesentlichen auf die Einschätzung der Bundesregierung gestützt. Bei der Beurteilung der Lage der internationalen Finanzmärkte komme der Bundesregierung „aufgrund ihrer fachlichen Zuständigkeit, ihrer besonderen Sachnähe und ihrer politischen Verantwortlichkeit ein Einschätzungsvorrang zu, der vorbehaltlich eindeutiger Widerlegung vom Bundesverfassungsgericht zu respektieren ist“.
Quelle: sueddeutsche.de, 10.06.2010
Originalartikel unter: Beschwerde in Karlsruhe erfolglos / Euro-Schutzschirm wird gespannt
Weitere Informationen zum Thema:
Magazin.Am-Finanzplatz.de, 06.06.2010
Eilantrag: Vierte Verfassungsbeschwerde gegen Euro-Rettungsschirm / EU und IWF wollen bis zu 720 Milliarden Euro zur Bankrott-Abwehr bereit stellen

