Gebühreneinzugszentrale prüft rechtliche Schritte gegen die Abzocker
Mit den gefälschten Mahnschreiben im Namen der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) solle “eine überfällige Forderung” in Höhe von 73,20 Euro eingetrieben werden, behaupteten die Absender. Angeblich kämen die Briefe von einem Inkassounternehmen, das nach Angaben der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen tatsächlich existiere, aber mit den Schreiben ebenso wenig zu tun habe wie die GEZ selbst, berichtete die Augsburger Allgemeine in ihrer Online-Ausgabe am 18.11.2009:
Im Text würden den Empfängern in drakonischen Formulierungen straf- und zivilrechtliche Schritte angedroht, wenn nicht umgehend gezahlt werde – der Rat der Verbraucherschützer laute, sich nicht einschüchtern zu lassen und erst recht nicht zu zahlen.
Quelle: Augsburger Allgemeine, 18.11.2009
Originalartikel unter: Abzocke / Gefälschte Mahnschreiben der GEZ unterwegs
Weitere Informationen zum Thema:
verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, 18.11.2009
Gefälschte Mahnschreiben: Angebliche Forderung der Gebühreneinzugszentrale (GEZ)
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