Bund der Steuerzahler: Ergänzungsabgabe darf keine Dauersteuer werden
Erstmals habe in Deutschland ein Gericht den Solidaritätszuschlag als verfassungswidrig eingestuft. Das Niedersächsische Finanzgericht in Hannover habe am 25. November 2009 die Klage eines leitenden Angestellten ausgesetzt, der Einspruch gegen seinen Steuerbescheid erhoben hätte. Er klage gegen die Rechtmäßigkeit des “Soli” im Jahr 2007. Damals habe er rund 1.000 Euro “Solidarzuschlag” zahlen müssen – nun wolle er eine Aufhebung seines Steuerbescheids erreichen, berichtete SPIEGEL ONLINE am 25.11.2009:
Jetzt seien die Richter des Bundesverfassungsgerichts am Zug – eine Ergänzungsabgabe wie der “Solidaritätszuschlag” diene jedoch nach den Vorstellung des Verfassungsgesetzgebers aus dem Jahr 1954 nur der Deckung vorübergehender Bedarfsspitzen.
Die Leiterin des beklagten Finanzamtes Quakenbrück, habe den Einwänden des Klägers entgegengehalten, der Bund habe für die Deutsche Einheit bislang mehr als eine Billion Euro aufgewendet – jährlich kämen weiterhin rund 100 Milliarden Euro an Vereinigungslasten hinzu. Im Grundgesetz gebe es für Ergänzungsabgaben des Bundes keine zeitliche Begrenzung.
Sollten die Richter in Karlsruhe feststellen, dass die Sondersteuer verfassungswidrig sei, drohten dem Staat milliardenschwere Ausfälle. Der Zuschlag habe bisher gut 185 Milliarden Euro in die Kassen des Finanzministers gespült.
Der Bund der Steuerzahler (BdSt), der die Klage unterstütze, sehe sich durch die Haltung der hannoverschen Finanzrichter in seiner Auffassung bestätigt. Es sei undenkbar, dass eine Ergänzungsabgabe zu einer Dauersteuer werden dürfe, so BdSt-Pärsident Karl Heinz Däke.
Quelle: SPIEGEL ONLINE, 25.11.2009
Originalartikel unter: Urteil in Hannover / Gericht hält Solizuschlag für verfassungswidrig
Weitere Informationen zum Thema:
BdSt, 25.11.2009
Bund der Steuerzahler erringt Etappensieg in Sachen Solidaritätszuschlag / Vorlagebeschluss an das Bundesverfassungsgericht


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