18. November 2009

Handelsgericht Wien: VKI-Sammelklage gegen AWD in Österreich zulässig

Verein für Konsumenteninformation bietet außergerichtliche Lösung an

Die Sammelklage des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) gegen den AWD in Österreich sei zulässig – und das Gericht prüfe die Vorwürfe der “systematischen Fehlberatung” von Immofinanz-Anlegern durch AWD-Berater nun inhaltlich, berichtete DiePresse.com am 18.11.2009:
Der Beschluss sei dem VKI zugestellt worden. Man erneuere das Angebot an den AWD, den Streitfall im Sinne der Geschädigten rasch zu klären, sage Peter Kolba, Leiter des VKI-Rechtsbereichs. Der AWD solle nun rasch auf den Einwand der Verjährung der bislang nicht eingeklagten Ansprüche verzichten. Dann könnten die Vorwürfe mit dieser ersten Sammelklage exemplarisch geprüft und im Lichte einer Musterentscheidung eine außergerichtliche Lösung angestrebt werden – das wäre im Interesse aller.
Der Sammelklagen-Aktion des VKI hätten sich 2.500 Anleger mit einem Gesamtschaden von rund 30 Millionen Euro angeschlossen.
Der VKI habe die Klagen eingebracht, weil der AWD eine “systematische Fehlberatung” von Anlegern bis zuletzt immer bestritten habe.

Quelle: DiePresse.com, 18.11.2009
Originalartikel unter: Gericht lässt Sammelklage gegen AWD zu

Weitere Informationen zum Thema:

DiePresse.com, 22.10.2009
VKI gegen AWD: „Jetzt muss ich wieder arbeiten“

DiePresse.com, 16.10.2009
Affäre: AWD: Ein Kampf an allen Fronten

DiePresse.com, 08.10.2009
AWD-Bilanz angezweifelt: Rückstellungen zu niedrig

DiePresse.com, 05.05.2009
AWD-Prozess: Kläger sollen “ausgehungert” werden

DiePresse.com
, 09.04.2009
Sammelklage gegen AWD: 2300 Anleger vor Gericht

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